VDA-Schüleraustausch auf einen BlickSeit mehr als 40 Jahren organisiert der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e. V. (VDA) einen internationalen Schüleraustausch mit Partnerorganisationen in Chile, Brasilien, Argentinien, El Salvador, Namibia und Russland. Der VDA-Schüleraustausch hat das Ziel, den Teilnehmern den unmittelbaren Kontakt zu Land und Leuten, zur deutschen Sprache und Kultur zu ermöglichen und ihnen ein wirklichkeitsnahes Deutschlandbild zu vermitteln. Als gemeinnützige Einrichtung ist der VDA in der Lage, kostengünstige Austauschprogramme anzubieten. - Wer nimmt am Austausch teil?
Es sind Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die in ihren Herkunftsländern deutsche Schulen besuchen, Deutsch als Fremdsprache lernen und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Austausch erfüllen. Die Auswahl der ausländischen Bewerber erfolgt durch ihre Lehrer. Als weitere Kriterien gelten neben den schulischen Leistungen auch Eigenschaften wie Aufgeschlossenheit, Selbstständigkeit und Integrationsvermögen. Grundsätzlich kann jede Familie Gastkinder aufnehmen, sofern sie bereit ist, für Unterkunft und Verpflegung aufzukommen. Die Gasteltern müssen ferner dafür sorgen, dass die Gastkinder eine örtliche Schule (Gymnasium, Realschule) besuchen können. Es ist zweifellos von Vorteil, wenn in der Familie eigene, gleichaltrige Kinder sind und die Gastschüler möglichst ihr eigenes Zimmer bekommen. Die Integration in die Gastfamilie gelingt immer dann problemlos, wenn den Gastschülern Geduld, Verständnis und Zuneigung entgegengebracht wird. Sobald die verbindliche Anmeldung der Gasteltern zur Teilnahme am Jugendaustausch vorliegt, schlägt der VDA ihnen Schüler vor, die ihren Wünschen weitgehend entsprechen. Eine frühzeitige Anmeldung ist wünschenswert, damit bereits vor dem Eintreffen der Schüler Kontakte hergestellt werden können. Die ersten Hemmschwellen lassen sich dann leichter überwinden.
Ein Rücktritt der Gastfamilie vom Schüleraustausch aus familiären Gründen ist jederzeit möglich, ohne dass ihr dadurch Verpflichtungen entstehen. Kann die weitere Unterbringung des Gastes, etwa im eigenen Freundes- und Bekanntenkreis, nicht vermittelt werden, so übernimmt der VDA die Suche neuer Gasteltern. Ein vom Austauschschüler gewünschter Wechsel der Gastfamilie muss jedoch mit dem VDA vorher abgestimmt werden. Nach dem Eintreffen in Deutschland führt der VDA ein Einführungsseminar (1 – 3 Tage) durch, um den Jugendlichen einen ersten Gesamteindruck von Deutschland zu vermitteln. Während dieses Seminars werden ihnen die wichtigsten Besonderheiten, Gewohnheiten erklärt und Verhaltensregeln mit auf den Weg gegeben. Die Teilnehmer am Austausch erhalten über den VDA alle notwendigen Versicherungen. Im Schadensfall sind die Rechnungen an den VDA zu senden, der die Kostenregulierung übernimmt. Während ihres Aufenthalts in Deutschland besteht für die Gastkinder Schulpflicht. Die Wahl der Klasse oder Kurse sollte mit dem jeweiligen Schulleiter bzw. Klassenlehrer abgestimmt werden. Der regelmäßige Schulbesuch muss am Ende des Austausches von der Gastschule bestätigt werden. Die Gasteltern werden deshalb gebeten, den Schulbesuch des Gastkindes im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu kontrollieren und dem VDA eventuelle Unregelmäßigkeiten sofort mitzuteilen. Alle Gastschüler sind von ihren Eltern mit einem angemessenen Taschengeld ausgestattet, von dem sie ihre persönlichen Einkäufe, aber auch die Fahrten zur Schule finanzieren müssen. In einigen Bundesländern ist die Erstattung des Fahrgeldes möglich. Diesbezüglich sollten die Gasteltern bei den Schulen bzw. Schulämtern nachfragen. Während ihres Deutschlandaufenthalts unternehmen die meisten Schüler eine private Rundreise, deren Kosten sie selbst tragen. Die Genehmigung hierzu wird von den Eltern bereits vor Beginn des Austausches erteilt. Diese Zeit könnte - wenn gewünscht - von den Gasteltern auch zur Verwirklichung eigener Urlaubspläne genutzt werden. Das Schüleraustauschprogramm des VDA sieht vor, dass die Kinder der deutschen Gastfamilien zu den gleichen Bedingungen in das Land ihres Gastkindes reisen können und von seiner Familie aufgenommen werden.
Dies geschieht in den deutschen Sommerferien. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen. Der VDA legt die einzelnen Termine entsprechend den Sommerferien der Bundesländer fest, bucht die Flugreisen, schließt eine Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung sowie eine Reisegepäckversicherung ab und gewährleistet die Betreuung im Gastland. Beim Zusammentreffen verschiedener Welten und Kulturen lassen sich gewisse Reibungspunkte nicht gänzlich vermeiden. Um einen harmonischen Verlauf des Austausches zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig erkannt und ausgeräumt werden. Voraussetzung dazu ist eine gute Kommunikation zwischen Gasteltern, Gastkindern und dem VDA. Scheuen Sie sich daher nicht, den VDA von möglichen oder bereits entstandenen Problemen in Kenntnis zu setzen. Bleibt ein Gastkind der Schule fern, widersetzt es sich den Anweisungen der Gasteltern bzw. des VDA oder gerät es etwa mit den Gesetzen unseres Landes in Konflikt, muss es unter Umständen mit dem Abbruch des Aufenthaltes rechnen und ohne Anspruch auf Kostenrückerstattung die Heimreise antreten. Dieses Verfahren ist sowohl mit unseren Partnerorganisationen als auch mit den leiblichen Eltern abgesprochen.
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