Gegenaustausch (Aufenthalt in den Partnerländern)

Das Schüleraustauschprogramm des VDA sieht vor, dass die Kinder der deutschen Gastfamilien zu den gleichen Bedingungen in das Land ihres Gastkindes reisen können und von seiner Familie aufgenommen werden. Dies geschieht in den deutschen Sommerferien. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen. Der VDA legt die einzelnen Termine entsprechend den Sommerferien der Bundesländer fest, bucht die Flugreisen, schließt eine Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung sowie eine Reisegepäckversicherung ab und gewährleistet die Betreuung im Gastland. Beim Anklicken des Ländernamens auf der Weltkarte erhalten Sie die gewünschten Anmeldeunterlagen.

 











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